Das Online-Magazin zur Zeitschrift | HALBJAHRESMAGAZIN polar






polar #22: Zukunft der Öffentlichkeit




EDITORIAL

 
Liebe Leserin, lieber Leser


BEGEGNUNG

 
Sabine Meier
Third Places
Öffentliche Räume als Begegnungsorte mit dem Unbekannten
 
Ole Meinefeld
Geteilte Erfahrung
Für eine Politik des öffentlichen Raums
 
Heinz Bude
Begegnung und BerĂĽhrung
Was für eine Gesellschaft wäre eine »inklusive Gesellschaft«?
 
Carlos Becker
Kommunikative Autonomie
Zum demokratischen Wert der Privatheit
 
Darin Barney
Partizipatorische Verhältnisse
Verkehrung eines demokratischen Versprechens?
 
Thomas KrĂĽger
Wen erreicht politische Bildung?
Von Interessierten, SchĂĽler/innen, Bildungsbenachteiligten und Demokratieverdrossenen
 
Christoph Raiser
Andere Geschichten
Zur Erneuerung einer europäischen Öffentlichkeit
 
Moritz Hien
Bierdosen fĂĽr die Freiheit
Öffentliches Forum und private Märkte
 
Susann Neuenfeldt / Simon Strick
>DEMOCRACY<
Leonard Cohen – David Bowie – Prince – Phife Dawg



BLASE

 
Volker Gerhardt
Zu nah am Feuer
Das unvergleichlich Neue der digitalen Technik und ihre gerade darin unterschätzte Gefahr. Eine Überlegung in 8 Punkten.
 
Jan-Hinrik Schmidt
Filterblasen und Echokammern
Das GefĂĽge digitaler Kommunikation
 
Boris Fust
Personalisierte Ausspielungen
Alter Wein in neuen digitalen Schläuchen?
 
Joachim von Gottberg
Ă–ffentliche Selbstbindungen
Das Prinzip der medialen Selbstkontrolle
 
Theresa Züger
Die Wahrheit und ihre neuen Kleider
Whistleblowing als Ausdruck gesellschaftlicher Wahrheitssuche
 
Arnd Pollmann
Ist es links? >Postfaktizität<
Authentischer Bullshit
 
Thomas Hoffmann
Ist es links? >Postfaktizität<
We’re all living in America
 
Christian Neuhäuser
Ist es links? >Postfaktizität<
Gefährliche Post-Phänomene
 
Sarah Tietz
Ist es links? >Postfaktizität<
Alles sinnlos
 
Christian Neuner-Duttenhofer
Haters gonna hate
Was tun gegen den Hass im Netz?
 
 

Jennifer Vogelsang

Versammlungsfreiheit 2.0

Vom Schutz der Zusammenkünfte im virtuellen Raum


Das Internet hat die Welt verändert wie kaum eine technische Entwicklung vor ihm. Neben den kaum zu unterschätzenden Einflüssen auf die Weltwirtschaft hat das »Netz« auch den Alltag der meisten Menschen mittlerweile vollständig durchdrungen. Mit dem Siegeszug mobiler Endgeräte sind seine Angebote dauer­präsent geworden und dienen mittlerweile längst nicht mehr nur als Informationsquelle, sondern bedingen auch die Art und Weise des gesellschaftlichen Miteinanders tiefgreifend. Soziale Netzwerke wie Facebook, Google, Twitter oder Xing sind dabei über den Status eines rein privaten Kommunikationsmittels hinausgewachsen. Sie sind nicht zuletzt seit dem arabischen Frühling auch immer wichtigere Werkzeuge für politischen Aktivismus.

Körperlose Versammlungsfreiheit?
Wie einflussreich diese Werkzeuge sind, zeigt sich aktuell am Beispiel von Donald Trump, der einen gewichtigen Teil seines Präsidentschaftswahlkampfes über den Kurznachrichtendienst Twitter bestreitet. Aber auch in Deutschland verlagert sich ein großer Teil des politischen und sozialen Diskurses zunehmend von der Straße in den virtuellen Raum. Neben ausufernden Diskussionsforen, die für die Politik zu immer ausdruckstärkeren Indikatoren von Stimmungsbildern werden, finden online mittlerweile auch virtuelle Märsche, Menschenketten oder Blockadeaktionen statt. Sie sind für eine ganze Generation - die »digital natives« - das Mittel der Wahl geworden, zu tagesaktuellen Angelegenheiten Position zu beziehen.

Diese fortschreitende Virtualisierung gesellschaftlich relevanter Kommunikationsprozesse impliziert komplexe und lebhaft diskutierte juristische Fragestellungen. Kaum behandelt wurde dabei bislang der Einfluss der Verfassung auf den Umgang mit virtuellen Versammlungen. Kurzum: Kann das »Zusammenkommen« in einem virtuellen Forum eine grundrechtlich geschützte Versammlung darstellen, wenngleich sich tatsächlich niemand körperlich versammelt?

Für einen Großteil der deutschen Rechtswissenschaft und Rechtsprechung als auch für die Bundesregierung erscheint die Beantwortung der Frage einfach: Die in Art. 8 des Grundgesetzes verankerte Versammlungsfreiheit gewährleistet schlechthin »(...) das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln«. Buchstäblich könne damit nur die körperliche Zusammenkunft mehrerer Personen an einem bestimmten Ort gemeint sein. Doch diese Auffassung kann mit guten Gründen als nicht mehr zeitgemäß angesehen werden. [...]



MEIN HALBES JAHR

 
Johannes von Weizsäcker
Mein halbes Jahr: >Musik<
Jackie Lynn – The Fall
 
Elias Kreuzmair
Mein halbes Jahr: >Literatur<
Selbst – Die Toten – Die Literatur und das Recht auf den Tod
 
Peter Siller
Mein halbes Jahr: >Comic<
Deadly Class – Die Favoritin – Drei Steine – Ein diabolischer Sommer u.a.
 
Matthias Dell
Mein halbes Jahr: >Film<
Tatort: Freitod, Land in dieser Zeit – Vier gegen die Bank – Arrival



BARRIERE

 
Ludger Schwarte
Irgendjemand entscheidet
FĂĽr eine neue Theorie demokratischer Ă–ffentlichkeit
 
Maximilian Burk
Schreiben zum Tode
Authentizität und Text in Herrndorfs ''Arbeit und Struktur''
 
Verena Hepperle
Das wiederum.
Zum Selbstverständnis politisch engagierter Gegenwartsliterat/innen
 
Fiona GeuĂź
End Your Silence
Öffentlichkeitsverständnisse in der Kunst nach 1968
 
Ina Kerner
Leben im Kapitalismus: >offline/online<
 
Martin Saar
Leben im Kapitalismus: >Ă–ffentliches Sprechen<



SCHÖNHEITEN

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