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polar #11: Sicherheit




EDITORIAL

 
Peter Siller, Bertram Keller
Editorial



SORGE

 

Herfried MĂĽnkler

Sicherheit und Freiheit

Eine falsche GegenĂĽberstellung


Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 und der darauf folgenden Verschärfung der Sicherheitsbestimmungen in den von Terrordrohungen betroffenen Staaten wird die politische Debatte von der Frage bestimmt, ob man auf mehr Sicherheit oder doch mehr auf Freiheit setzen solle – als ob ein Mehr an Freiheit ein Weniger an Sicherheit und ein Mehr an Sicherheit ein Weniger an Freiheit zur Folge habe. Damit diese semantische Gegenüberstellung von Sicherheit und Freiheit plausibel ist, müssen freilich der Begriff der Sicherheit ausgesprochen eng und der Begriff der Freiheit sehr weit gefasst werden. So ist im Rahmen der Oppositionssemantik mit Sicherheit zumeist bloß der Schutz vor krimineller Gewalt, in der Regel Straßenkriminalität, und terroristischen Anschlägen gemeint, keineswegs jedoch soziale Sicherheit in einer sich globalisierenden Welt oder technologische Sicherheit angesichts der Gefahren und Risiken in von Hochtechnologien beherrschten Gesellschaften. Und umgekehrt wird unter Freiheit nicht nur die auf das geringst mögliche Maß reduzierte Handlungsreglementierung durch den Staat verstanden, sondern auch der Anspruch auf Privatheit, also die Undurchsichtigkeit eines möglichst weit gefassten persönlichen Bereichs für staatliche Einsichtnahme und Überwachung.

Nun mag in mancher Hinsicht das Recht auf Privatheit tatsächlich ein unverzichtbarer Bestandteil von Freiheit sein, doch in anderer Hinsicht ist der Rückzug ins Private gerade das Gegenteil einer umfassenden Nutzung der Freiheitsrechte. Die Nutzung des Rechts auf einen Rückzug ins Private, das mehr ist als eine gegen öffentliche Zudringlichkeiten und staatliche Überwachung abgeschottete Sphäre, sondern eine Verweigerung politischer und gesellschaftlicher Partizipation, kann, wenn dies von vielen in Anspruch genommen wird, zu einer gravierenden Gefährdung der Freiheitsrechte führen. Oder anders formuliert: Wer schützt die Privatsphäre der Bürger, wenn diese sich samt und sonders ins Privatleben zurückgezogen haben und auf die Teilhabe am Politischen verzichten? Und in Fragen der Sicherheit dürften viele, die sich entschieden gegen die elektronische Überwachung öffentlicher Plätze aussprechen, weil sie die individuelle Freiheit gegen die ausufernden Ansprüche des Sicherheitsstaates verteidigen wollen, ganz anders optieren, wenn mit marktradikalen Argumenten die Reduzierung der sozialen Sicherheit als Ermöglichung einer größeren Freiheit ökonomischen Handelns propagiert wird – etwa durch die Einschränkung des Kündigungsschutzes. Ähnlich dürfte dies bei der Frage nach der Sicherheit der Atomenergie sein: Hier sind starke Überschneidungen zwischen denen zu vermuten, die einer extensiven Sicherheitsgenerierung durch den Staat im öffentlichen Bereich skeptisch gegenüberstehen, und jenen, die angesichts der unbeherrschbaren Risiken bei der Erzeugung von Atomenergie dafür plädieren, aus Sicherheitsgründen auf deren Nutzung zu verzichten. Einen Kundenanspruch auf die freie Wahl zwischen Atomstrom oder Strom aus erneuerbaren Energien lehnen sie kategorisch ab. Die Risiken der Atomwirtschaft, so ihr Einwand, seien so groß, dass hier die Freiheit unternehmerischen Handelns ebenso wie die freie Kundenwahl eingeschränkt werden müssten.

Offenbar stehen Sicherheit und Freiheit in keiner prinzipiellen Opposition zueinander, sondern die Oppositionssemantik ist politisch feldabhängig: Sie ändert sich je nachdem, ob es um Gewaltprävention und Terrorabwehr oder die Ausgestaltung des Wohlfahrtsstaates bzw. Technologiepolitik und Umweltschutz geht. Gegen den Aufweis der Politikfeldabhängigkeit von Sicherheit und Freiheit als Einwand gegen ihre semantische Opposition lässt sich freilich geltend machen, dass damit gar nicht die Oppositionssemantik getroffen sei, sondern bloß die Inkonsistenz individueller Optionen beobachtet werde: Im einen Fall werde Freiheit, im anderen Sicherheit präferiert, aber das berühre nicht den prinzipiellen Gegensatz von Freiheit und Sicherheit, sondern zeige nur, dass das Präferenzverhalten der Menschen unterschiedlich sei und in liberalen Gesellschaften keine grundsätzliche Festlegung entweder auf Freiheit oder auf Sicherheit erzwungen werde. Die Beobachtung einer politikfeldabhängigen Präferenzbildung zeigt aber zumindest, dass die Kollektivsingulare Sicherheit und Freiheit zu unspezifisch sind, um einen konsistenten politischen Gegensatz zu formulieren, wie dies in der öffentlichen Debatte zeitweilig unterstellt worden ist.

Liberale und autoritäre Ordnungen

Die Feststellung, dass mit Sicherheit und Freiheit in liberalen Gesellschaften anders umgegangen wird als in autoritären, ist jedoch von einiger Bedeutung – freilich in ganz anderer Art, als dies die Oppositionssemantik nahelegt, wenn sie liberale Gesellschaften eher mit Freiheit und autoritäre vor allem mit Sicherheit verbindet. Tatsächlich handelt es sich beim Umgang mit Freiheit und Sicherheit um eine wichtige Trennlinie liberaler Gesellschaften gegenüber autoritären oder totalitären Regimen, in denen grundsätzliche, für alle verbindliche Entscheidungen getroffen werden – und diese fallen in der Regel für die Sicherheit und gegen die Freiheit aus, während liberale Gesellschaften Raum für individuelle Optionen in den unterschiedlichen Politikfeldern geben. Dabei ist im Falle autoritärer und totalitärer Regime die Alternative keineswegs symmetrisch, denn die Freiheit der Bürger wird zu Gunsten der Sicherheit des Staates eingeschränkt. Die Sicherheit der Bürger kann ein Beiprodukt der Sicherheit des Staates sein, muss es aber nicht, und häufig geht die staatliche Sicherheit auf Kosten der Sicherheit der Bürger. Liberale Gesellschaften dagegen orientieren sich vor allem an der Freiheit bzw. Sicherheit der Bürger und begreifen die Sicherheit des Staates als ein Mittel für diesen übergeordneten Zweck.

Die Frage nach dem Verhältnis von Sicherheit und Freiheit stellt sich also (mindestens) zweimal: Sie stellt sich innerhalb liberaler Gesellschaften in der Weise, dass in möglichst hohem Maße nach individuellen Präferenzen entschieden werden kann, ohne dass ein politischer Konsistenzimperativ ins Spiel gebracht wird: Man kann im einen Fall für mehr Sicherheit und im anderen für mehr Freiheit optieren, sofern diese Entscheidungen nur individuell zurechenbare Konsequenzen haben. Das ist in autoritären und totalitären Regimen nicht der Fall, weil der Staat hier den Präferenzentscheidungen der Bürger misstraut. Von paternalistischer Fürsorglichkeit bis zu rigider Entmündigung durch eine allzuständige Erziehungsinstitution reichen die Dispositionen, aus denen heraus mit dem Versprechen erhöhter Sicherheit die bürgerlichen Freiheiten eingeschränkt werden. Demgegenüber tragen liberale Gesellschaften dem Umstand Rechnung, dass Freiheit und Sicherheit keineswegs eindeutige und klare Konstellationen bezeichnen, sondern vielmehr für Erwartungen in der Lebensführung der Menschen stehen, die nicht nur deutlich voneinander abweichen, sondern sich im Verlauf der Zeit auch verändern können: vermutlich wird von Jüngeren häufiger die Freiheit gegenüber der Sicherheit präferiert, während dies bei den älteren Generationen eher umgekehrt ist.

Eine definitive Festschreibung der Beziehung zwischen Sicherheit und Freiheit ist für liberale Gesellschaften also politisch wenig sinnvoll, zumal sie Inflexibilität zur Folge hätte und einen bestimmten Menschentyp sowie eine bestimmte Altersgruppe zu Lasten der anderen privilegieren würde. Zusätzlich muss davon ausgegangen werden, dass sich die »Umwelten« soziopolitischer Großverbände verändern, sodass sich schon aus Gründen des Überlebens einer Gesellschaft die Relation zwischen Sicherheit und Freiheit immer wieder ändern muss. Auf dieser Ebene ist das größtmögliche Maß an individueller Präferenz und gesellschaftlicher Flexibilität anzustreben, und die Gesellschaften, die dem nahekommen, verbinden ein hohes Maß an individueller Zufriedenheit mit einer beachtlichen Robustheit der politischen Ordnung.

Gesellschaftliche Arrangements

Daneben gibt es aber noch eine weitere Ebene, auf der nicht nur die Freiheit des Einzelnen mit der Freiheit eines jeden Anderen zusammen bestehen können muss, sondern ebenso auch die Freiheit eines Jeden mit der Sicherheit eines jeden Anderen. Das Zusammenbestehenkönnen der Freiheit eines jeden Einzelnen mit der Freiheit eines jeden Anderen ist in den liberalen Gesellschaftsphilosophien und Politiktheorien immer wieder durchdacht worden. Immanuel Kant hat es auf die klassische Formel gebracht, Freiheit im Sinne des Vernunftvermögens, für sich selbst praktisch zu sein, sei »nicht anders möglich, als durch die Unterwerfung der Maxime einer jeden Handlung unter die Bedingung der Tauglichkeit der ersteren zum allgemeinen Gesetz« (Kant, Metaphysik der Sitten, S. 318). Und an anderer Stelle schreibt er: »Freiheit (Unabhängigkeit von eines anderen nötigender Willkür), sofern sie mit jedes anderen Freiheit nach einem allgemeinen Gesetz zusammen bestehen kann, ist dieses einzige, ursprüngliche, jedem Menschen, Kraft seiner Menschheit, zustehende Recht« (Ebd., S. 345). Über das hier in Frage stehende Problem eines Widerspruchs zwischen der Freiheit des Einen und der Sicherheit des Anderen hat sich Kant keine weiteren Gedanken gemacht, und vermutlich hätte er, darauf angesprochen, geantwortet, dass die Sicherheit des Anderen in dessen Freiheit eingeschlossen sei, so dass, wenn seine Freiheit respektiert, auch auf seine Sicherheit geachtet werde.

Im strengen Sinne des Begriffs mag dies auch zutreffen, doch es handelt sich hier um eine Thematisierung des Problems vor den gewaltigen Umwälzungen, die der technologische Fortschritt seit dem 19. Jahrhundert für das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit mit sich gebracht hat. Mit der industriellen Revolution hat sich vor allem die Beantwortung der Frage geändert, was ein kontingentes Ereignis und was ein zu vermeidender Unfall sei, und das hatte zur Folge, dass sich Sicherheit nicht mehr als Implikation von Freiheit, etwa in Gestalt eines in Gesetzesform formulierten kategorischen Imperativs unterbringen ließ, wie Kant dies vorgeschlagen hat. Die Versicherungspflicht für Dampfkraftanlagen, die im Verlauf des 19. Jahrhunderts in vielen Staaten eingeführt wurde, hat das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit revolutioniert: Durch regelmäßige Einzahlung in eine Versicherung konnten die Freiheitsspielräume von Konstrukteuren und Unternehmern über das nach der Reziprozität des Kantschen Freiheitsgesetzes zulässige Maß hinaus ausgedehnt werden, insofern die mit der Inbetriebnahme von Dampfkraftanlagen verbundene Gefährdung, also ein Verlust an Sicherheit, durch den Anspruch auf Entschädigung bei Unfällen kompensiert wurde. Durch die Versicherung wurde die Unfalltoleranz erhöht, d.h. an die Stelle von Kontingenzvermeidung trat Kontingenzmanagement. Die Entwicklung des modernen Versicherungswesens hat die Normgrenzen und Normüberschneidungen von Sicherheit und Freiheit flexibilisiert, und die Triebkraft dieser Flexibilisierung war das Geld. Das Geld als in Aussicht gestellte bzw. getätigte Entschädigungszahlung trat als Vermittler zwischen die Risiken der neuen Technologien und das Sicherheitsbedürfnis der an den Maschinen Beschäftigten und ihrer Angehörigen, und in Verbindung mit den entsprechenden versicherungsrechtlichen Bestimmungen schuf es ein neues gesellschaftliches Arrangement zwischen Freiheit und Sicherheit. Die von Georg Simmel in seiner Philosophie des Geldes beschriebenen Veränderungen der sozialen wie normativen Konstellationen hat auch vor dem Verhältnis von Sicherheit und Freiheit nicht halt gemacht.

Aber es gab Grenzen für die neue erfinderische wie unternehmerische Freiheit, und diese Grenzen konnten auch durch Geld nicht hinausgeschoben werden, weil die hinter ihnen lauernden Gefahren unversicherbar waren. Sie betrafen allerdings weniger die Nutzung der Dampfkraft als die Anwendung biologischer und chemischer Erkenntnisse bzw. die Überprüfung von Hypothesen im Experiment. Hier wurde durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt, mit welchen Stoffen und toxischen Ingredienzien nur in den nach außen sicher abgeschlossenen Räumen eines Labors gearbeitet werden durfte. Die Laborsicherheit, später die Reaktorsicherheit, beschränkte den Umgang mit toxischem und nuklearem Material auf sichere Räume. Man kann das freilich auch umgekehrt formulieren: Sie ermöglichte die Freiheit des Forschens, indem sie sichere Räume schuf, in denen die Forschung vertretbar war, weil deren Effekte für die Umwelt als beherrschbar eingeschätzt wurden. Auch dadurch wurde ein neues Arrangement von Sicherheit und Freiheit entwickelt.

Im Rahmen der neuen versicherungsmathematischen Austarierung des Verhältnisses von Sicherheit und Freiheit mussten jedoch nicht bloß die Risiken versichert, sondern auch deren Inkaufnahme oder bewusstes Eingehen begrenzt werden, und dazu waren gewisse Beschränkungen der Freiheit erforderlich. Ein Beispiel hierfür ist der sog. Gurtzwang, also die Anschnallpflicht in Fahrzeugen. Diese Anschnallpflicht dient nicht dem versicherungstechnischen Schutz der Konstrukteure von Automobilen, sondern der Kostenbegrenzung bei Unfällen, und dadurch hat sie eine Begrenzung der Aufwendungen für die Haftpflichtpolicen bei der Gesamtheit der Versicherten zur Folge. Die durch den Sicherheitsgurt verursachte Einschränkung der Freiheitsgrade bei der Nutzung des Automobils hat eine Erhöhung der ökonomischen Freiheitsgrade zur Folge – etwa beim Neukauf eines Fahrzeugs, das, wenn die Aufwendungen für die Versicherung niedriger sind, teurer sein und damit womöglich größer ausfallen kann, was im Allgemeinen eine höhere Sicherheit zur Folge hat.

Ein Resümee der Überlegungen zum Verhältnis von Sicherheit und Freiheit lautet somit, dass es wenig ergiebig ist, Freiheit und Sicherheit als aparte Normen einander gegenüberzustellen, um daraus eine Oppositionssemantik zu gewinnen, sondern es ist viel ergiebiger, das Augenmerk auf die Rahmenbedingungen zu richten, unter denen Sicherheit und Freiheit zueinander in Beziehung treten, und dabei die Mediatoren – wie etwa Geld oder Recht – zu studieren, die die Überlappungszonen organisieren und im einen Fall für eine Ausweitung der Freiheit, im anderen für eine Ausdehnung der Sicherheit sorgen. Sie sind die Garanten der eingangs skizzierten Flexibilität liberaler Gesellschaften und sorgen dafür, dass ein Höchstmaß individueller Präferenzentscheidungen ohne generalisierten Kohärenzzwang möglich ist. 

Eine ausführlichere Fassung des Textes findet sich in dem vom Autor mit Matthias Bohlender und Sabine Meurer herausgegebenen Band Handeln unter Risiko. Gestaltungsansätze zwischen Wagnis und Vorsorge, der 2010 im transcript Verlag erschienen ist.


 
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