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Johann S. AchMensch und Tier Bundesrats-Drucksache (300/1/12): Zur aktuellen Debatte um »Tierbordelle« |
Anlässlich der Novellierung des Tierschutzgesetzes in Deutschland hat sich eine Debatte entzündet, die gar mancher als bizarr empfinden dürfte: eine Debatte darüber, ob es in Deutschland Tierbordelle gibt. Einrichtungen also, in denen Menschen gegen Geld Tiere für sexuelle Handlungen gebrauchen können.
Im Bundesrat scheint man über die mögliche Existenz solcher Einrichtungen besorgt zu sein: »Auch die Tatsache der inzwischen wohl auch in Deutschland aufkommenden ›Tierbordelle‹ unterstreicht den Regelungsbedarf« heißt es in einer Bundesrats-Drucksache (300/1/12) aus dem Juni 2012, in der ein gesetzliches Verbot der Sodomie gefordert wird. Ein Verbot, das sich auch auf »ohne feststellbare Schmerzzufügung« erfolgende sexuelle Eingriffe an Tieren beziehen soll. Sex mit Tieren ist in Deutschland seit 1969 strafrechtlich nicht mehr verboten. Mit der Reform des §175 StGB war 1969 nicht nur das Verbot aufgehoben worden, das pauschal sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe gestellt hatte, sondern auch das in §175b geregelte Verbot der »widernatürlichen Unzucht mit Tieren«.
Tatsächlich finden viele Menschen sexuelle Handlungen mit Tieren, wie eine kleine Umfrage im Bekanntenkreis zeigt, allerdings schlicht ekelhaft. Für diesen Befund spricht auch, dass das Thema vergleichsweise große öffentliche Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat. Was ließe sich massenmedial auch besser verkaufen, als eine Story, in der Sex und Ekel die Hauptrollen spielen?
Ekel ist freilich nicht unbedingt ein zuverlässiger Ratgeber. Das zeigt ein kurzer Seitenblick auf Immanuel Kant. Für diesen gehörte die »Sodomiterei« zu den crimen carnis contra naturam. Sie sei »wider die Zwecke der Menschheit und ist dem natürlichen Instinkt zuwider«, heißt es bei Kant, der das Verbrechen des Tiersexes sogar für so abscheulich hielt, dass er nicht nur die Handlung selbst ekelerregend nannte. Nein, »selbst dadurch dass man sie nennt« werde Ekel verursacht. Sex mit Tieren ist allerdings nur eines von drei Verbrechen, die Kant an dieser Stelle als ekelhaft geißelt. Zur selben Kategorie gehören auch »der Mißbrauch des Geschlechtsvermögens ohne allen Gegenstand«, also die Onanie, sowie jene Handlungen, »wo die Gemeinschaft des Sexus nicht heterogen, sondern homogen ist, d.i. wenn ein Weib gegen ein Weib und ein Mann gegen einen Mann seine Neigung befriedigt.« [...]
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