polar #14: Sex und Befreiung
EDITORIAL
ERWIDERUNG
Greta Christina Was zählt? Zur Grauzone zwischen Sex und Nicht-Sex
| Gunter Schmidt Befreiung der Sexualität? Befreiung durch Sexualität? Zur Problematik des Begriffs »sexuelle Freiheit«
| Andrea Roedig Unterm SpaĂź riecht es nach Angst Wie der Feminismus seinen Sex verlor
| Pınar Selek Gegen die Wand der Maskulinität Wie der Feminismus dazu beiträgt, die Logik des Krieges in der TĂĽrkei zu ĂĽberwinden
| Kathrin Ganz Der Druck muss raus Sexualaufklärung ohne Unsicherheitskultur
| Holly Davis Verhärtete Fronten Für eine Waffenruhe in der Prostitutionsdebatte
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Stefan GosepathSex und GerechtigkeitPassen Justitia und Venus zusammen? | Justitia ist bekanntlich die mit den die Unparteilichkeit symbolisierenden Attributen der Waage und Augenbinde versehene Göttin der Gerechtigkeit, die der so ermittelten Gerechtigkeit mit dem Schwert (dem dritten Symbol) zu ihrem Recht verhilft. Venus bzw. ihr griechisches Pendant Aphrodite hingegen ist die göttliche Verkörperung der Liebe und (sexuellen) Begierde. Auf den ersten Blick könnten beide nicht gegensätzlicher sein. Die eine verficht das Prinzip der Unparteilichkeit, die andere hingegen wirbt recht erfolgreich für die schönste Art der Parteilichkeit, die Liebe einschließlich der erfüllten sexuellen Begierde. Bei sich gegenseitig Liebenden braucht es anscheinend keine Gerechtigkeit. Liebende geben sich wechselseitig aus Zuneigung zueinander und vollem wechselseitigen Verständnis so weit sie können alles, was sie bedürfen und wünschen. Deshalb bedarf es keiner Gerechtigkeit im wahren Liebesverhältnis.
Kein Anspruch auf Liebe Es scheint zunächst einmal also gar nicht klar, wo die Schnittmenge zwischen Liebe und Sex auf der einen Seite und Gerechtigkeit auf der anderen liegen soll. Liebe kann man nämlich weder von anderen einfordern noch selbst verbürgen. Auch wenn es eine wesentliche, vielleicht unverzichtbare Voraussetzung für ein gelungenes Leben sein sollte, geliebt zu werden, so hat doch keine/r Anspruch darauf, geliebt zu werden, denn Liebe lässt sich im Gegensatz zu weniger anspruchsvollen Formen der Zuwendung und Fürsorge nicht intentional herstellen oder auf jemanden im besonderen richten. Deshalb kann diese wichtige »Ressource « wesensmäßig weder willentlich gewährt noch gar (um)verteilt werden: So ungerecht es einer Person vorkommen mag, nicht attraktiv, geliebt oder begehrt zu sein, so handelt es sich hier doch nicht um Ungerechtigkeiten, weil die entsprechenden Handlungen oder Einstellungen, die zu dem angestrebten und gefühlt ›gerechten‹ Zustand führen würden, nicht verpflichtend gemacht werden können, da sie eben nicht oder nur sehr bedingt intentional veränderbar sind.
Zwei Ebenen von »Sex-Gerechtigkeit« Dass Liebe und Sex allerdings überhaupt immer zusammengehen sollen, ist eine ziemlich junge Vorstellung, die zudem immer umstritten geblieben ist. Große Bereiche der alltäglichen Realität zumindest entsprechen ihr – gelinde gesagt – kaum. Liebe und Zuneigung war, ist und bleibt wohl mehr als oft von körperlicher, sexueller Begierde getrennt. Damit kann Sex durchaus zu einem Problem der Gerechtigkeit werden: Wo Sex nichts mit liebevoller Zuneigung zu tun hat, stellt sich die Frage, ob es nicht doch berechtigte, einforderbare Ansprüche auf körperliche Liebe, vulgo Sex gibt. Es lassen sich dabei zwei Ebenen solcher Ansprüche auf »Sex-Gerechtigkeit« unterscheiden: Einmal innerhalb einer sexuellen Beziehung selber, also zwischen den an einer sexuellen Handlung selber Beteiligten, und zum anderen im Verhältnis bestimmter sexueller Praktiken zu anderen Mitgliedern der Gesellschaft und der Gesamtgesellschaft. [...]
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| Interview Peaches »Die sexuelle Revolution war männlich«
| Corinna Mieth/Arnd Pollmann/Klaus GĂĽnther/Peter Siller Ist es links? >Sexuelle Gerechtigkeit<
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ERREGUNG
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