





polar #17: Schuld und Schulden
EDITORIAL
HALTUNG
Mark Schieritz Verschuldet Euch! Schulden als Grundlage der modernen Welt
| Robert Misik Inflation Ein Problem, das wir uns wĂĽnschen sollten
| Gerhard Schick Umschuldung oder Umverteilung Plädoyer für einen geordneten Abbau der hohen Gesamtverschuldung
| Simon Derpmann Es ist was es ist Geld als soziale Relation
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Bertram LomfeldSchulden ohne SchuldInsolvenz als Grenze der Finanzmoral | Unsere Konsumgesellschaft lebt mit und von Schulden. Wie moralisch aufgeladen finanzielle Verpflichtungen in einer Gesellschaft sind, zeigt sich daran, wie sie damit umgeht, dass diese nicht mehr zurückgezahlt werden können. Es ist an der Zeit, Schulden endlich zu Entmoralisieren.
Schulden und Schuld fließen im Recht aufs Engste zusammen. Nicht nur Kreditverträge, jede vertragliche Verpflichtung ebenso wie eine absichtliche oder fahrlässige Verletzung fremder Rechtsgüter schaffen eine Pflicht zur Zahlung. Diese Verbindlichkeiten bezeichnet das deutsche Recht als »Schuldverhältnisse« oder kurz als »Schuld«. Die Parteien dieser rechtlichen Verbindung sind »Gläubiger« und »Schuldner«. Der entsprechende Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) heißt »Schuldrecht«. Recht spiegelt und setzt soziale Normen. Recht prägt die Begriffe, in denen soziale Konflikte verhandelt werden. Schuldverhältnisse begründen Schulden.
Der historische Grund dieses begrifflichen Zusammenhangs ist die Herkunft der gesamten sozialen Institution Vertrag aus dem Kredit. Die ersten überlieferten Verträge aus Babylon, Ägypten und Rom sind Kreditverträge. Der Geldgeber glaubte (credere) an die Rückzahlung der Schulden. Schulden leben von Vertrauen, dass der Schuldner irgendwann zurückzahlen kann. Diese moralische Grundlage greift das BGB auf, wenn es fordert, dass alle Leistungen nach »Treu und Glauben« bewirkt werden müssen. Schulden waren und sind immer noch mit moralischer Schuld verknüpft.
Im antiken Rom führte die Zahlungsunfähigkeit zur sog. Schuldknechtschaft. Der Schuldner musste für den Gläubiger arbeiten und hatte rechtlich eine einem Sklaven vergleichbare Stellung. Problematisch war nur, wenn der Schuldner mehreren Gläubigern Geld schuldete. Dann kam es zu einem Wettlauf der Gläubiger, um zuerst auf werthaltige Gegenstände und den Schuldner zugreifen zu können. Dieses Zusammenlaufen (concurrere) der Gläubiger in Konkurrenz um den letzten Gegenwert der Schulden ist der Konkurs. Ziel eines »Konkursrechts« ist es, die Gleichbehandlung der Gläubiger bei der Verteilung des Restvermögens des Schuldners zu sichern. Was mit dem Schuldner geschieht, ist dafür nicht weiter wichtig. [...]
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| Christian Kopf Mit Schulden handeln Ein Fondsmanager sucht nach Alternativen zur Anleihe
| Frieder Vogelmann Wir Seelenmacher »Unternehmensverantwortung« mit Graeber und Nietzsche
| Alessandro Somma Hedonismus und Askese Paradoxien der Schuldenwirtschaft
| Mark Schieritz/Michael Miebach/Florian Kern/Philipp Wahnschaffe Ist es links?>Schuldenbremse<
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HEU
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