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polar #7: Ohne Orte



EDITORIAL

 
Peter Siller, Bertram Keller
Editorial



KURS

 
Peter Siller
Ohne Input kein Output
Eine Inspektion unserer Demokratie
 
Christoph Möllers
Vom Leiden an der Demokratie
Einige Irrtümer im Umgang mit demokratischen Ordnungen
 
 

Etienne Balibar

Klassenkampf um die Demokratie?

Zur historischen Dialektik von Demokratie und Bürgerschaft


Die den Begriff der Bürgerschaft durchziehenden Spannungen ergeben sich bereits aus seiner Geschichte: Während sich im Griechischen die Bezeichnung für den Bürger – polites – von jener für die politische Gemeinschaft – polis – ableitet, stammt im Lateinischen gerade umgekehrt civitas von civis ab. Dies scheint zu implizieren, dass die politische Gemeinschaft auf das Handeln der Bürger zurückzuführen ist. Was aber ist dann Bürgerschaft: ein auferlegter, zugeschriebener oder ererbter Status oder ein immer wieder von Neuem zu erkämpfendes Ergebnis gemeinsamen politischen Handelns?

Normalerweise verstehen wir unter »Demokratie« eine Verfassungsform unter anderen, die aber zugleich von allen anderen grundverschieden zu sein scheint: nicht nur, weil sie wünschenswerter ist oder bestimmte Vorteile maximiert, nach denen Menschen in politischen Gemeinschaften streben, sondern auch, weil sie bestimmte Bedingungen und Probleme, die für das Politische als solches kennzeichnend sind, anerkennt und offen zum Ausdruck bringt. Die Bezeichnung »Demokratie« droht jedoch verschiedene Mehrdeutigkeiten zu verdecken, die so grundlegend sind, dass man sie kaum verwenden kann, ohne zu präzisieren, was man darunter versteht – insbesondere in einer Zeit, in der die ethisch und politisch fragwürdigsten Taten in ihrem Namen begangen werden. Eine Klärung der Geschichte und der Funktionen dieses Begriffs führt natürlich nicht von sich aus zu politischen Veränderungen; ohne eine solche Klärung aber kann es vermutlich keine fortschrittliche Politik geben. Um die Welt zu verändern, müssen wir sie interpretieren.

Bürgerschaft und Demokratie sind nicht identisch, sondern stehen in einer dialektischen Beziehung zueinander. Im antiken Griechenland war demokratia ein pejorativer Begriff, der sich auf das anarchische Moment bezog, das innerhalb der aristokratisch organisierten Stadtstaaten aufbrach, sobald die Masse oder das Volk, der demos, tatsächlich mit der Macht betraut wurde, politische Entscheidungen zu treffen. Um den Wert der politischen Gleichheit unter den Bürgern positiv zu bezeichnen, verwendeten die Griechen andere Begriffe, insbesondere den der isonomia, der sich am ehesten als »gleiche Freiheit« oder egaliberté übersetzen lässt. Sobald sich in unserer Tradition des politischen Denkens die Frage der Bürgerschaft stellt, kann die Demokratie aber nicht mehr mit anderen politischen Regimen auf eine Ebene gestellt werden.

In den letzten Jahren hat Jacques Rancière viel zur Klärung des Begriffs der Demokratie beigetragen. Im Mittelpunkt steht dabei die Idee, dass eine radikale Konzeption der Demokratie diese nicht als politisches Regime, sondern als einen Prozess zu fassen hat, den wir als Demokratisierung der Demokratie verstehen können. In den Kämpfen um die Demokratisierung der Demokratie geht es nicht allein um die Eroberung oder »Erfindung« neuer Rechte, sondern auch um die Verteidigung existierender Rechte. Demokratie ist nie etwas, das man schon hat, dessen Besitz man sich sicher sein kann. Sie lässt sich nur kollektiv herstellen und wiederherstellen und in diesem Sinn bleibt sie stets im Kommen oder im Werden.

Rancière sieht das Wesentliche einer politischen Situation zu Recht in ihrer Konflikthaftigkeit, in einer Veränderung des Kräfteverhältnisses. Die Demokratie ist deshalb weder eine existierende Realität oder eine Verfassung im materiellen Sinn noch ein Ideal – vielmehr besteht sie im permanenten Kampf für ihre eigene Demokratisierung und gegen ihre Verkehrung in eine Oligarchie. Diese Dimension lässt sich mit Hilfe des Begriffs der Insurrektion charakterisieren, verstanden in einem weiten Sinn, der nicht mit Gewaltsamkeit zu identifizieren ist. Die insurrektionelle Aktivität der Bürgerinnen und Bürger sollte sich heute vermutlich in erster Linie gegen die Entgrenzung verschiedener Formen der institutionellen, etwa militärischen und ökonomischen Gewalt richten, die zur oligarchischen Struktur gegenwärtiger Staaten gehören und die ein wesentliches Mittel der Monopolisierung der Macht und der Enteignung der Bürger darstellen.

So verstanden ist »Insurrektion« der allgemeine Name für die demokratische Praxis der Konstruktion universeller Bürgerschaft. Dieser permanente, an der Demokratisierung existierender Institutionen ausgerichtete Kampf kann aber weder als Fortschritt noch als Modell verstanden werden, da er alles andere als homogen ist. Seine Stoßrichtung lässt sich nicht auf ein oder zwei Kriterien wie Repräsentation oder Partizipation reduzieren. Diese Kriterien sind natürlich wichtig – vor allem dort, wo es weder Repräsentation noch Partizipation gibt oder beide zur Farce geworden sind –, aber der demokratische Charakter eines politischen Systems lässt sich nicht »messen«. Vielmehr haben wir es mit einer Vielfalt von Kriterien zu tun, die sich aus den Zielsetzungen der demokratischen Kämpfe selbst ergeben. Lassen Sie mich kurz auf drei sich miteinander überlappende Bereiche eingehen, die für die Kämpfe für eine Demokratisierung der demokratischen Bürgerschaft gegenwärtig von besonderer Bedeutung sind.

Interne Ausschlüsse

Vor einiger Zeit hat die französische Feministin Geneviève Fraisse die Bezeichnung »ausschließende Demokratie« geprägt. Damit bezog sie sich auf eine Situation, in der die Einschränkung der Rechte der Frauen vermittelt über die rigide Trennung von privat und öffentlich sowie über die praktische Unmöglichkeit, als Frau eine repräsentative Rolle innerhalb der politischen Institutionen zu spielen, fortwirkt und der nur durch einen permanenten Kampf, der auch heute nicht an ein Ende gelangt ist, begegnet werden kann. In solchen Situationen ist der Begriff der Exklusion – nicht der »externen«, sondern der »internen Exklusion« – berechtigt und notwendig, denn er bezeichnet nicht einen formalen rechtlichen Status, sondern die konkrete Artikulation und die kombinierten Effekte bestimmter Repräsentationen, sozialer Bedingungen und politischer Praktiken. Worum geht es in den Kämpfen um Demokratisierung?

In Erweiterung von Hannah Arendts Idee eines »Rechts, Rechte zu haben« möchte ich hier von der aktiven Fähigkeit sprechen, die eigenen Rechte in der Öffentlichkeit zu beanspruchen, also nicht von dem Recht ausgeschlossen zu werden, die eigenen Rechte zu behaupten. Auch in unseren »Demokratien« finden sich viele Gruppen genau an dieser Grenze – an der symbolischen und materiellen Grenze zwischen minimalen Rechten und der einfachen Vorenthaltung von Rechten, an der es um die tatsächliche Fähigkeit geht, öffentlich für die eigenen Rechte einzutreten und damit überhaupt in einem politischen Sinn zu existieren.

In bestimmten Situationen wird dies bestimmten Gruppen so gut wie unmöglich gemacht, so dass sie in Formen der anti-institutionellen Gewalt Zuflucht nehmen und ihre Anerkennung zu erzwingen versuchen. Angesichts der Kräfteverhältnisse hat ein solches Vorgehen aber oft genug kontraproduktive Effekte. Dies ist etwa der Fall bei den Jugendlichen aus den französischen Banlieues, die mit einer doppelten Diskriminierung zu kämpfen haben: der Klassendiskriminierung, die sie vor die Wahl Arbeitslosigkeit oder Präkarisierung stellt, und der rassistischen Diskriminierung, die sie völlig ungeachtet ihres rechtlichen Status zu »Ausländern « und »Migranten« macht. Dies führt nicht nur zu Formen des negativen Individualismus – die Einzelnen werden gezwungen, als unabhängige Individuen zu agieren, während die sozialen Bedingungen ein solches autonomes Handeln gerade verunmöglichen –, sondern auch zu einer Art negativer Vergemeinschaftung: Die Revolte gegen die gewaltsamen Formen der Exklusion wird selbst gewaltsam und führt gerade nicht aus diesem Kreislauf heraus.

Diasporische Bürgerschaft

Das Ineinander lokaler und globaler Formen der Exklusion führt uns direkt zur Frage der transnationalen Bürgerschaft. Mit dem Problem der demokratischen Kontrolle von Grenzregimen, dem »geheimen Krieg« gegen illegale Migranten und der Verwischung des Unterschieds zwischen »dem Fremden« und »dem Feind« rückt die Figur des »diasporischen« Bürgers in den Vordergrund.

Der Liberalismus behauptet zu Recht, dass jede Freiheit in der einen oder anderen Hinsicht begrenzt werden müsse. Diese Einschränkungen dürfen für bestimmte Kategorien von Personen jedoch nicht auf die völlige Negation des entsprechenden Rechts hinauslaufen. Wenn die Prinzipien der Territorialität und der staatlichen Souveränität bestimmte Individuen und Gruppen von der Zirkulation ausschließen, wird damit die demokratische Idee der universellen Repräsentation und der Volkssouveränität selbst angegriffen. Die Idee der Bürgerschaft scheint sich mithin zumindest partiell vom Territorium ablösen zu müssen; zugleich muss sie aber weiterhin ein vollständiges System der subjektiven und objektiven Rechte umfassen, etwa das Recht der Bewegungsfreiheit und der Niederlassung (unter bestimmten Bedingungen).

Diesen Entwicklungen entspricht die interne Dekomposition der »Gemeinschaft der Bürger«. Auf der einen Seite entzieht sich eine neue transnationale Klasse zunehmend dem System der Repräsentation und des politischen Konflikts (ohne dabei ihren Einfluss auf die Institutionen aufzugeben), weil sie kein Interesse mehr daran hat, das urbane Leben, die Schule oder das Gesundheitssystem mit den anderen Bürgern zu teilen. Auf der anderen Seite ist eine Unterschicht prekärer Arbeitskräfte entstanden, die häufig als »Fremde« behandelt und damit von der Partizipation und insbesondere von politischen Rechten ausgeschlossen werden. Da sie auch nicht repräsentiert werden, sind ihre Forderungen nach Rechten im öffentlichen Raum nicht präsent, was zu einer Verschärfung sozialer Konflikte führt. Diese Form der Exklusion funktioniert nur, weil inzwischen auch die sozial benachteiligten Staatsbürger der Ansicht sind, dass politische Rechte nicht allen zugestanden werden können und dass ihre eigene Identität durch die Anerkennung der anderen als legitime Mitglieder der Gemeinschaft gefährdet werden würde.

»Diasporische Bürgerschaft« heißt also nicht »globale Bürgerschaft«, sondern »Bürgerschaft in der Welt«: Ausweitung der bürgerlichen Rechte und Praktiken in unserer Welt, in jenem komplexen System der Räume und Bewegungen, für das wir eine Zivilisation erst noch erfinden müssen.

Soziale Rechte, Grundrechte

Worin besteht die politische Bedeutung sozialer Rechte als Bestandteil demokratischer Bürgerschaft? Die Diskussion zwischen dem sozialistischen und dem liberalen Lager ist – wenn auch auf negative Weise – von der Geschichte entschieden worden. Es ging dabei nicht so sehr darum, ob soziale Rechte Teil der Gesetzgebung sein sollten, sondern darum, ob es sich um Grundrechte handelt, die auf einer Ebene mit den klassischen Freiheitsrechten stehen: um normative Grundlagen der politischen Ordnung.

Der insbesondere von T. H. Marshall vertretenen »evolutionären« Perspektive zufolge sind die »universellen« Menschenrechte für neue Entwicklungen offen, so dass sie zu einem bestimmten historischen Zeitpunkt als unvollständig erscheinen können. Die Idee demokratischer Bürgerschaft erweitert sich diesem Verständnis zufolge etwa um die sozialen Rechte, die politisch wie theoretisch gegen die Idee privater und öffentlicher Wohltätigkeit erkämpft werden mussten. Von liberaler Seite wurde darin ein illegitimer Eingriff nicht nur in das freie Spiel der Marktkräfte, sondern in die Freiheit des Individuums gesehen. Soziale Rechte sollten kategorial unterschieden werden vom Verfassungsrang der Menschenrechte. Mit dem Übergang vom Liberalismus zum Neoliberalismus scheint diese Sichtweise den historischen Sieg davongetragen zu haben.

Die philosophische Lehre dieser historischen Entwicklung ist jedoch paradox: Die Frage der sozialen Rechte ist de-essentialisiert und zugleich auf radikale Weise politisiert worden. Führt der Abbau sozialer Rechte zu einer Situation verallgemeinerter »sozialer Unsicherheit«, finden sich nämlich große Teile der Bevölkerung mit einer Situation konfrontiert, in der sie zugleich als politische Subjekte angesprochen und von der aktiven politischen Partizipation durch Formen der internen Exklusion ausgeschlossen werden. Auch die politischen Rechte werden dann eingeschränkt und dem Kern der Bürgerschaft – der Idee, dass den Pflichten der Regierten eine Verantwortlichkeit der Regierenden entspricht – kommt nur mehr virtuelle Bedeutung zu, wenn er nicht sogar einfach negiert wird.

Unter solchen Bedingungen kann Demokratie nur als Prozess der Demokratisierung verstanden werden – als permanenter Kampf für die Demokratisierung der historischen Institutionen der Demokratie. Einen Konsens über das, was Demokratie heißt, kann es dann nicht geben. Jede tatsächliche Demokratie gründet im Konflikt – sie ist stets konflikthafte Demokratie. Von hier aus lässt sich auch die politische Funktion des Klassenkampfes bestimmen. Klassenkämpfe sind in Form sozialer Bewegungen, revolutionärer Praktiken und kollektiver »Insurrektionen « in ihren vielfältigen Formen die notwendige Voraussetzung der institutionellen Anerkennung kollektiver Rechte und der Entstehung sozialer Bürgerschaft und damit der progressiven Momente in der Geschichte der Demokratie gewesen. Tatsächlich lässt sich kaum entscheiden, ob das Ziel der sozialen Bürgerschaft die Möglichkeit der Organisation des Klassenkampfes eröffnet hat oder ob die autonome Selbstorganisation der Klassenkämpfe die Institution der Bürgerschaft über ihre »bürgerlichen« Grenzen hinausgetrieben hat – zumindest an gewissen Orten, für eine gewisse Zeit und innerhalb gewisser Grenzen. Vermutlich verdankt sich diese Bewegung des Antriebs von beiden Seiten. 

Aus dem Englischen von Robin Celikates
Eine deutlich längere Version dieses Textes ist erschienen in: Rethinking Marxism, 20 (2008), H. 4.



 
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