Das Online-Magazin zur Zeitschrift | HALBJAHRESMAGAZIN polar






polar #15: Grenzen




EDITORIAL

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BARRIERE

 
Owen Jones
Alle lachten
Von der neuen Stigmatisierung der Arbeiterklasse
 
Gunnar Otte
Sag mir, wie du wohnst
… und ich sag dir, wer du bist. Lebensstile als Grenzziehung
 
Peter Siller
Was heiĂźt Inklusion?
Zur Orientierungskraft eines klärungsbedürftigen Begriffs
 
Idil Efe
Neukölln für alle
Bildungsprojekte und sozialer Aufstieg: Ein Bericht aus der Praxis
 
Stefan Huster
DrauĂźen vor dem Fester
Von Bauarbeitern und Opernbesuchern. Eine Erinnerung
 
Ernst Rösner/Wilfried Bos
Das Gesetz der Schwerkraft
Von der Fiktion der Durchlässigkeit des Bildungswesens
 
Die Stunde der Snobs
Bildungsgerechtigkeit zwischen Leistung und Habitus
 
Thomas Biebricher/Stefan Huster/Arnd Pollmann/Peter Siller/
Ist es links? >No Borders<
 
Susann Neuenfeldt/Simon Strick
Hallo Rom/Hallo Karthago: >Occupy Me<



SCHLAGBAUM

 

Andreas Cassee

Ein Recht auf globale Bewegungsfreiheit?

Einwanderungsbeschränkung und individuelle Selbstbestimmung


Die Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit innerhalb eines Landes ist ein anerkanntes Menschenrecht. Einen individuellen Anspruch, sich international frei zu bewegen und niederzulassen, kennt das geltende Recht hingegen nicht. Gibt es eine überzeugende Rechtfertigung für diese Asymmetrie?

Wenn ich meinen Wohnsitz von Zürich nach Genf verlegen möchte, so wird das gemeinhin als mein gutes Recht angesehen. Niemand kommt auf die Idee zu fordern, man möge in Zürich die »Migrationsursachen bekämpfen«, statt mich in Genf einzulassen. Ich brauche auch nicht geltend zu machen, dass ich in Zürich politisch verfolgt werde, um einen Anspruch zu haben, in Genf aufgenommen zu werden. Ich habe ganz einfach das Recht, selbst darüber zu bestimmen, in welcher Schweizer Stadt ich leben möchte. Und wenn ich mich entscheide, nach Genf zu ziehen, dann darf mich weder der Schweizer Staat noch die Stadt Zürich oder die Stadt Genf daran hindern. So jedenfalls verlangt es das geltende Völkerrecht: Es gibt ein verbrieftes Menschenrecht, sich innerhalb eines Landes frei zu bewegen und niederzulassen.

Wenn ich meinen Lebensmittelpunkt statt nach Genf allerdings nach Montreal oder nach Kampala verlagern möchte, so sieht die Rechtslage plötzlich ganz anders aus: Zwar darf mich die Schweiz nicht an der Ausreise bzw. an der Auswanderung hindern; auch dies würde gegen einschlägige völkerrechtliche Konventionen verstoßen. Aber Kanada und Uganda steht es frei, mir die Einreise und Niederlassung zu verbieten: Das geltende Völkerrecht kennt keinen individuellen Anspruch, sich zwischen nationalstaatlichen Territorien frei zu bewegen.

Im politischen Diskurs gilt das staatliche Recht, Einwanderungswillige abzuweisen, meist als so selbstverständlich, dass es gar nicht erwähnt oder begründet zu werden braucht. Die Debatten drehen sich darum, welche Migrationspolitik dem jeweiligen Land und seinen Bürgerinnen wirtschaftlich am dienlichsten ist, ob die Einwanderung für das Land kulturell eher eine Bereicherung oder eine Belastung darstellt etc. Dass es an den Bürgerinnen der einzelnen Staaten ist, darüber zu entscheiden, wie viel Einwanderung sie zulassen wollen, und dass sie dies nach Maßgabe ihrer eigenen Vorstellungen und Interessen entscheiden dürfen, gilt als unkontrovers. Ein individueller Anspruch, auf einem Staatsgebiet aufgenommen zu werden, wird allenfalls im Zusammenhang mit Flüchtlingen thematisiert. Typische Wirtschaftsmigrantinnen, so die nahezu einhellige Meinung, haben grundsätzlich keinen Anspruch, aufgenommen zu werden. [...]


 
Christoph Raiser
Spiel nicht mit den Schmuddelkindern
Warum Beppe Grillos Abgrenzung von Italiens Parteien auch keine Lösung ist
 
Roman Deckert
Niemandsland fĂĽr den Frieden
Zur Grenzziehung zwischen Sudan und SĂĽdsudan
 
Huub van Baar
Bordering Europe
Die Ethnisierung der Differenz
 
Marei Pelzer
Verlogene Apelle
Europas Grenzregime und die syrische FlĂĽchtlingskrise. Eine Leidensgeschichte
 
Sandro Mezzadra/Brett Neilson
Die Macht der Trennlinie
Von der Grenze als Objekt zur Grenze als Methode
 
Silvan Pollozek
Abtasten und Durchleuchten
Beobachtungen an der Eingangskontrolle eines Amtsgerichts
 
Alexander Koch
Zehn Schöne Inseln
Die Binnengrenzen des Kunstfeldes. Ein Beschreibungsmodell
 
Swantje BrĂĽggemann/Malin Nagel/Kathrin Philipp
Auf den BĂĽhnen der Indifferenz
Schule und Theater im Grenzdilemma
 
Marie Schmidt
Mein Halbes Jahr: >Literatur<
Sylvia Plath – Adam Phillips – Kristin Dombek
 
Johannes von Weizsäcker
Mein Halbes Jahr: >Musik<
Boards of Canada – My Bloody Valentine – Milker – Mac Demarco – The Men – Händel – Verdi – Messiaen
 
Matthias Dell
Mein Halbes Jahr: >Film<
Gold – Meek’s Cutoff – The Bling Ring – Laurence Anyways



TÜR

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SCHÖNHEITEN

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