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polar #1: Politisierung



EDITORIAL

 
Peter Siller, Bertram Keller
Editorial



AUFKLÄRUNG

 
Peter Siller / Arnd Pollmann
Anstiftung zum Uncoolsein
Warum Politisierung Not tut
 
Barbara Gärtner
Das Gehirn ist nur ein Platzhalter
Die Bürgerkonferenz ''Meeting of Minds''
 
Der wahre Text: 'Strategen Reden'
Neue Berliner Sprachkritik
 
Rudolf Speth
Miese Expertise
Von Think Tanks, Consultants und anderen Ãœbeln
 
 

Bertram Keller

''Ich bin ein großer Fan des Staates''

Interview mit Martti Koskenniemi


Wie viel Macht hat der Internationale Strafgerichtshof? Welche Bedeutung hatte der 11. September? Und was hat Wittgensteins Hasen-Ente mit alldem zu tun? Ein Interview mit dem finnischen Völkerrechtler Martti Koskenniemi

polar: In der internationalen Politik nehmen offene inhaltliche Auseinandersetzungen seit dem Irak-Krieg wieder zu. Erleben wir eine Repolitisierung der internationalen Ordnung?

Koskenniemi: Wir erleben eine Repolitisierung als Kritik der Institutionen. Die Liberalen sehen in der internationalen Welt einen politischen Dschungel, den es mit der Herrschaft des Rechts und funktionalen Regimen zu bändigen, also zu depolitisieren gilt. Spätestens seit dem Ersten Weltkrieg wurde im Rahmen dieses idealistischen Paradigmas versucht, internationale Probleme zu technisieren und zu verrechtlichen. Die alternative Konzeption der Realisten will den Staaten mehr Raum für ihre politischen Interessen einräumen. Der Kalte Krieg war ganz vom Realismus weltpolitischer Gegensätze geprägt. Erst mit dem Fall der Berliner Mauer kam der für Jahrzehnte eingefrorene Prozess internationaler Rechtsetzung wieder in Gang. Das internationale Strafrecht, die Menschenrechte und das Umweltrecht wurden gestärkt. Seit etwa fünf Jahren nimmt nun der Zweifel an dieser Institutionalisierung wieder zu. Manche lehnen die Institutionalisierung generell ab, weil sie dem Staat seine Macht und Befugnisse raubt. Diese ›Repolitisierung‹ will dem Staat einen Handlungsspielraum jenseits der internationalen Ordnung zurückerobern. Eine andere Form der Repolitisierung zeigt sich in der Umgestaltung der internationalen Institutionen. Deren Aufgaben werden nicht länger nur darin gesehen, irgendeine Herrschaft des Rechts einzuführen. Institutionen werden vielmehr als funktionale Herrschaft der Experten ernst genommen. Die Stärkung funktionaler Institutionen ist aber keine neutrale, sondern eine politische Entscheidung, die eben Experten Macht verleiht. Expertise wird zur Politik der Expertise.

polar: Sie warnen in ihren Arbeiten vor einer einseitigen Politisierung der internationalen Ordnung in Form ihrer Moralisierung. Das Recht soll zwar einerseits als Brücke der Politik, aber anderseits als Schutzmauer dienen.
Wie kann man sich dieses Verhältnis zwischen Recht und Politik vorstellen?

Koskenniemi: Das Verhältnis zwischen Recht und Politik vergleiche ich immer mit Wittgensteins Hasen-Ente. Die Hasen-Ente ist eine Figur, in der man sowohl einen Hasen als auch eine Ente sehen kann. Es gibt aber nur eine Realität, und ob wir einen Hasen oder aber eine Ente sehen, bestimmt die Sprache, mit der wir diese Realität beschreiben und in der wir handeln. Recht und Politik sind zwei verschiedene Sprachen, zwei Expertensysteme, mit denen wir eine soziale Welt organisieren. Die Wahl der Sprache ist die Wahl zwischen zwei Kulturen. Es ergibt keinen Sinn zu fragen, ob Finnisch oder Schwedisch besser geeignet ist, die Welt zu beschreiben. Wie bei zwei Kulturen, tritt die Bedeutung von Recht und Politik nur in ihrem Gegensatz hervor. Recht ist als Antwort auf den Hobbesschen Naturzustand das Andere der Politik. Politik ist das Reich der Gefahr, der Leidenschaft, des Subjektiven und der Macht. Recht ist leidenschaftslose Vernunft, die Macht der Regel. Erst mit der Anwendung dieser binären Unterscheidung auf die Welt wird das Recht vernünftig. Allerdings gibt es auch historische Momente, in denen es notwendig sein kann, beides zu trennen. Wenn das Recht zum Feind wird, muss es politisch zurückgewiesen werden. Momentan bietet das Recht aber umgekehrt eher eine Grundlage, um politische Forderungen, wie etwa nach einer wirtschaftlichen Umverteilung, zu artikulieren.

polar: Wenn Recht und Politik zwei unterschiedliche Sprachen sind, wer entscheidet dann über deren Verwendung? Lässt sich die Anwendung internationalen Rechts aus der Politik legitimieren?

Koskenniemi: Wer entscheidet, ob das Bild ein Hase oder eine Ente sein sollte? Je länger wir es betrachten, desto besser können wir zwischen beiden Sichten hin und her wechseln. Die Entscheidung, eine Ente zu sehen, stützt die »Entenhaftigkeit« der Welt. Man wird Politiker, nimmt diese Sprache an und redet die ganze Zeit von Legitimation, Zustimmung und Zwang. Das ist ein sinnvoller Zug für einen politischen Aktoren. Dagegen sind aus rechtlicher Perspektive die Militäraktionen der USA im Irak weder gut noch schlecht, sondern einfach illegal. Das ist ein rechtlicher Zug. Die deutsche verfassungsrechtliche Legitimationsrhetorik, die beides vermischt, ist keine Sprache, die ich teile. Sie erfordert ein komplexes Expertenvokabular einer besonderen Sozialwissenschaft. Ob damit etwas gewonnen ist, wage ich zu bezweifeln. Die Wahl einer Sprache ist nicht nur eine pragmatische, sondern eine normative Entscheidung. Expertensprachen beschränken unsere Freiheit. Wir sollten uns nicht dazu verurteilen lassen, entweder rechtliche oder politische Maschinen zu sein. Wir haben die Freiheit, heute eine Ente und morgen einen Hasen zu sehen.

polar: Trotzdem können sich Sprachsysteme doch ändern. Menschenrechte scheinen sich zumindest als Legitimationsargument international auszubreiten. Erobert sich das ›Individuum‹ einen neuen Platz in der internationalen Politik?

Koskenniemi: Das Individuum war immer da. Die Geschichte des internationalen Rechts begann nicht erst am 11. September kurz nach Mittag. Das heutige Völkerrecht ist eine Erfindung liberaler Kosmopoliten des 18. Jahrhunderts, für die Individualität und Menschenrechte immer die eigentlichen Ziele der internationalen Ordnung darstellten. Sie sprachen nur nicht so viel über Menschenrechte, weil sie diese am besten innerhalb unabhängiger Nationalstaaten gewahrt sahen. Nach dem Zweiten Weltkrieg erhielten Menschenrechtsfragen dann plötzlich einen zentralen Platz in der juristischen Kultur. Der Gegensatz zwischen Staatlichkeit und Individualität war und bleibt ein Grundparadox der internationalen Ordnung, das das Völkerrecht zu lösen versucht. Es privilegiert dabei mal invididuelle Rechte und mal kollektive Ziele – das andere bleibt aber immer die kritische Referenz im Hintergrund. Die Artikulation von Menschenrechten dokumentiert nur die Unbestimmtheit der kulturellen und historischen Voraussetzungen dieser Ordnung. Das Individuum ist immer eine kulturelle Konstruktion seines historischen Kontextes.

polar: Wenn sich die Stellung des Individuums in der internationalen Ordnung sich nicht auf universelle Menschenrechte stützen kann, sondern von den historischen und kulturellen Bedingungen abhängt, gerät dann eine Institution wie der Internationale Strafgerichtshof (ICC) nicht in die Gefahr, zum politischen Schauprozess der jeweils Mächtigen zu verkommen?

Koskenniemi: Historisch betrachtet hat der ICC schon durch die ständigen multinationalen Richter einen gewaltigen Schritt aus dem Schatten der Siegerjustiz getan, der noch den Nürnberger Prozessen anhaftete. Der Vorwurf
des politischen Schauprozesses ist damit aber noch nicht ausgeräumt. Jeder internationale Streit ist politisch, sobald Tatsachen und Beziehungen zwischen Gemeinschaften bewertet werden müssen. Der ICC, wie das Jugoslawien-
Tribunal werden zum Teilnehmer des Konflikts, indem sie Opfer und Täter definieren. Die Serben etwa halten sich für die Opfer. Jede Verurteilung ist für sie unvermeidlich auch ein politisches Urteil – Ente und Hase. Auch nationale
Gerichte entscheiden vor einem politischen Hintergrund, der aber durch die starken soziologischen und ideologischen Grundlagen des nationalen Strafrechts verdeckt wird. Das internationale System dagegen ist so fragmentarisch, dass jede Entscheidung strittige Hintergrundfragen aufwirft. Das Völkerrecht entstand als Projektion nationaler Strukturen auf die internationale Diplomatie. Und plötzlich verhielten sich die Diplomaten wie in einem Rechtssystem und begannen, dessen Begriffe zu verwenden. Damit war das internationale Rechtssystem geboren. Sobald der ICC seine ersten Urteile erlassen hat, werden Bibliotheken eigene Regale einrichten, Forscher und Studenten über das internationale Strafrecht schreiben. Die entstehende Rechtskultur stützt das Gericht. Der politische Konflikt besteht fort, gefährdet aber nicht mehr die Macht der Institution.

polar: Viele befürchten, dass die kulturelle Pluralität in einen Kampf der Kulturen umschlägt. Ist Terror ein neues politisches Phänomen? War 9/11 insofern ein Ereignis von welthistorischer Bedeutung?

Koskenniemi: Die Tatsache von welthistorischer Bedeutung waren nicht die Anschläge selber, sondern der folgende Wandel der amerikanischen Gesellschaft. Die ganze Welt muss nun mit einer gefährlichen Supermacht leben, die ständig um ihre eigene Sicherheit fürchtet. Ich glaube nicht, dass dem Kampf der Kulturen besondere Bedeutung zukommt. Hegemoniale Strukturen lassen sich immer auch als Kulturkampf darstellen, aber nicht darauf reduzieren. Hinter der Oberfläche kultureller Gegensätze geht es um Macht, Angst und Begierden. Terror ist nur ein natürliches Phänomen dieser Logik. Eine Kraft erzeugt eine Gegenkraft. Die Logik der Gegenkraft impliziert einen Automatismus ohne einen Akt der Freiheit oder Auflehnung. Eine solche »Störung des Immunsystems«, wie Derrida es nennt, ist kein politisches Statement. Terror selbst ist kein politischer Zustand, auch wenn er von politischen Forderungen begleitet wird, sondern ein Naturereignis, das einfach stattfindet.

polar: Neben kulturellen Gegensätzen prägt ein scharfes Wohlstandsgefälle die internationale Ordnung. Sollten Fragen materieller Gerechtigkeit nicht eine größere Rolle auf der internationalen Agenda einnehmen?

Koskenniemi: Verteilungsgerechtigkeit ist eines der wichtigsten politischen Themen. Ich befürchte allerdings, dass Gerechtigkeitsfragen in den existierenden Verfahren als ein weiteres Expertensystem für optimale Ressourcenverteilung untergehen. Nehmen wir die wichtige Frage unterirdischer Wasserreserven. Der aktuelle Konventionsentwurf der International Law Commission sieht keine inhaltlichen Maßstäbe, sondern ausschließlich kontextabhängige Normen und Prozeduren vor. Wir wissen nicht, wie sich die politische Situation zwischen Bolivien und Uruguay entwickelt, also lassen wir sie eine gemeinsame Wasserkommission bilden. Wie diese Kommission entscheidet, bleibt den Experten vorbehalten. Ressourcenverteilung wird in Expertensysteme überführt, die politische Aufgaben funktionalisieren. Verteilungsfragen sind aber keine rein technischen Probleme. Die Verteilung von Ressourcen bedarf eines aktiven politischen Prozesses der Verhandlung zwischen den Staaten und ihren Bevölkerungen. Entscheidend ist, politische Kritik zu institutionalisieren, ohne sie in ein weiteres Expertenforum zu verwandeln.

polar: Welche institutionelle Struktur der Verteilung schlagen Sie vor? Könnte die WTO ein Forum für Fragen materieller Gerechtigkeit darstellen?

Koskenniemi: Eine Erweiterung der Zuständigkeiten der WTO etwa um Menschenrechts- und Umweltfragen halte ich für den falschen Weg. Die WTO würde Menschenrechte aus der Perspektive des Handels auslegen. Menschenrechte gehören in die Hände von Menschenrechtlern. Natürlich kann und sollte es einen Austausch zwischen den Akteuren geben, aber die Kompetenzen der Organe sollten nicht vermischt werden. In jedem dieser Regime gibt es strukturelle Voreingenommenheiten. Fallen diese zugunsten des freien Handels aus, sollte das Organ nicht über Menschenrechtsfragen entscheiden. Die Frage ist nicht, wie wir Menschenrechte in die WTO integrieren, sondern wie eine politische Kritik der WTO möglich ist.

polar: Wirtschaftlich betrachtet sind zunehmend nicht mehr Staaten, sondern multinationale Unternehmen die internationalen Hauptakteure. Welche Rolle können Staaten in dieser Entwicklung langfristig noch spielen? Sollte das Völkerrecht private Akteure einbeziehen?

Koskenniemi: Das Völkerrecht ist eine spezielle Sprache, mit einer eigenen Grammatik und einem eigenen Vokabular. Integriert man private Interessen etwa der Lex mercatoria, wäre das Völkerrecht kein Völkerrecht mehr. Seine bisherige strukturelle Voreingenommenheit für öffentliche Belange und verantwortliche Regierungen würde verloren gehen. Ich befürworte daher die Entwicklung eines unabhängigen transnationalen Handelsrechts anstelle einer Umgestaltung des Völkerrechts. Langfristig entwickelt sich das Wirtschafts- und Handelsrecht auf ein globales Rechtssystem hin. Das Völkerrecht könnte ein System der Kontrolle und des Ausgleichs herstellen. Mit etwas
Optimismus könnte man im Völkerrecht eine zukünftige internationale Verfassung sehen. Der Staat wird aber sicher auf absehbare Zeit der wichtigste Akteur in diesem internationalen Feld bleiben. Wir brauchen ihn ganz einfach, weil es keine anderen belastbaren Strukturen gibt. Der Staat bleibt die einzige Struktur, in der Ressourcenverteilung als politischer Prozess verläuft. Ich bin ein großer Fan des Staates.

Das Interview führte Bertram Keller





 
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