I. Mission und Vision
Exzellente Organisationen managen, entwickeln und entfalten das gesamte Potenzial ihrer Mitarbeitenden auf der Individual-, Team- und Organisationsebene. Fairness und Chancengleichheit werden aktiv gefördert, die Mitarbeitenden werden eingebunden und zum Handeln ermächtigt. Die Organisation sorgt für die Mitarbeitenden, kommuniziert, zollt Anerkennung und belohnt in einer die Mitarbeitenden motivierenden Weise. Sie schafft so die Selbstverpflichtung der Mitarbeitenden, ihre Fähigkeiten und ihr Wissen zum Vorteil der Organisation einzusetzen. Mitarbeiterressourcen werden ge¬plant, gemanagt und verbessert.
Die vereinbarten qualitativen und quantitativen Ziele müssen messbar, zählbar oder anderweitig objektivierbar (z. B. durch Belege und Fakten) sein. Sie sollen spezifisch, realistisch, terminiert, widerspruchsfrei und überprüfbar sein. Es ist nicht zulässig, durch eine Zielvereinbarung die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu erweitern.
Bei der Vergabe von Leistungsprämien spielen auch Kosteneinsparungen, die sich durch die Leistung des/der Mitarbeiters/in ergeben haben, eine wichtige Rolle.
Die für jedes Kriterium vergebenen Punkte eines jeden Mitarbeiters werden jeweils mit dem gewählten Gewichtungsfaktor des entsprechenden Kriteriums multipliziert. Die Summe dieser Produkte dividiert durch 100 ergibt die erreichten Punkte eines Mitarbeiters.
Von den erreichten Punkten wird ein variabler Schwellenwert s subtrahiert. Diese Differenz ist der Ausgangswert a für die weitere Berechnung der Leistungszulage.
Dabei handelt es sich um interne Messergebnisse, die die Organisation verwendet, um die Leistung ihrer Mitarbeitenden zu überwachen, zu analysieren, zu planen sowie zu verbessern und um vorherzusagen, wie die Mitarbeitenden diese Leistung wahrnehmen werden
II. Leistungskriterien:
Herausragende, bzw. überdurchschnittliche Einzelleistung
Aktivierung/Erschließung neuer einmaliger oder dauerhafter Einnahmequellen ab einem Betrag von 2.000 Euro bei gleichbleibendem Ressourceneinsatz.
Unterschreitung der Terminschiene eines Auftrags/Projekts um mehr als 10 Prozent ohne Abstriche bei Kosten und Qualität.
Überdurchschnittliche Erreichung vereinbarter Ziele
Gute Bewältigung einer außergewöhnlichen besonderen Belastung
Übernahme einer zusätzlichen Arbeitsmenge bzw. eines für die Dienststelle notwendigen Arbeitsbereiches über mehr als einen Monat in mindestens durchschnittlicher Qualität.
Erfolgreiche Integration von anerkannt leistungsgeminderten Kolleginnen und Kollegen.
Reduzierung der durchschnittlichen Reaktionszeit zum Beispiel auf Anträge, Anfragen,Beschwerden.
Vermeidung von gesundheitlichen Schäden durch aufmerksames und konsequentesArbeitsverhalten.
Förderung des Zusammenhalts im Team
Reduzierung der Fehlerquote
Nachprüfbare und dauerhafte Steigerung des Leistungsniveaus einer Kollegin/eines Kollegen durch Unterstützung und Beratung.
Besonderes Engagement zur Verbesserung der Information zum Beispiel Überarbeitung von Infomaterial aufgrund der Erfahrungen im Umgang mit Kundinnen undKunden, verständliche Sprache.
Erzielung einer für den Auftraggeber bedeutsamen Qualitätsverbesserung im Rahmeneines Auftrags/Projekts, bei Einhaltung des Kostenrahmens und der Terminschiene(nur soweit die Qualitätssteigerung vom Auftraggeber genehmigt ist).
(Aus verschiedenen Dienstvereinbarungen zum Leistungsentgelt und zur Leistungsbeurteilung. Gesammelt und dokumentiert von Neue Berliner Sprachkritik.)