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polar #8: Unterm Strich



EDITORIAL

 
Peter Siller, Bertram Keller
Editorial



PRÄMIE

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PHANTOM

 

Stefan Gosepath

Anstrengung und Markt

Der Widerspruch der Leistungsgerechtigkeit


Leistung soll sich lohnen und der Lohn sich am Maß des Verdienstes orientieren. So müsste das Credo der auf dem Arbeitsethos aufbauenden Leistungsgesellschaft lauten. Aber dieses Ideal ist zutiefst widersprüchlich.

Jeder Lohn trägt den Anspruch in sich, dass seine Zuteilung und Höhe verdient sein und so gerechtfertigt werden können muss – ein Anspruch, der allerdings verletzt werden kann und auch oft verletzt wird. Ohne diesen Anspruch wäre die Zuteilung des Lohnes rein willkürlich. Verdienst bzw. Leistung ist wohl das am häufigsten angeführte Prinzip, das eine Ungleichverteilung in der ökonomischen Sphäre, also von Einkommen und Besitz, rechtfertigen soll. Fast jeder in der westlichen Welt scheint an Verdienst- oder Leistungsgerechtigkeit zu glauben. Dennoch ist der Gesichtspunkt der Leistung und damit der Leistungsgerechtigkeit aus verschiedenen Gründen problematisch.

Unter Leistung kann man entweder subjektive Anstrengungen oder geleistete Beiträge zur gemeinsamen Güterproduktion verstehen. Das erste Kriterium bezeichnet als Leistung die subjektiven Anstrengungen und Nachteile, die die Leistungen für das jeweilige Individuum bedeuten. Als relevante Belastungen werden in der Regel der Einsatz von Zeit, die Intensität der Anstrengung sowie die erlittenen Entbehrungen sei es bei der Erziehung, der Ausbildung oder der Arbeit angeführt. Dieses Kriterium stellt sich bei näherer Prüfung jedoch als ungeeignet heraus.

Nach diesem Kriterium kann Arbeit danach beurteilt werden wie hart, anstrengend, gesundheitsschädlich usw. sie ist, und wieviel man etwa an Ausbildung opfern musste, um sie ausüben zu können. Daran kann man dann die Einkommensverteilung ausrichten. Hier wird Entlohnung als eine Kompensation für Entbehrung verstanden. Das hat eine interessante, allerdings unsere alltägliche Lohnhierarchie vom Kopf auf die Füße stellende Konsequenz: Löhne müssten nach diesem Kriterium um so höher sein, je unattraktiver die Arbeit ist. Die Nachteile, die eine bestimmte Arbeit mit sich bringt, müssten demnach allein an den Abneigungen, das heißt den negativen Präferenzen der Arbeitsuchenden gemessen werden, unabhängig von allen anderen Faktoren. Ein Job, der so unangenehm ist, dass keiner ihn haben will, muss so hoch entlohnt werden, bis einer dazu bereit ist, ihn für diesen Lohn auszuüben. Leider wird dieser Vorschlag in der Praxis schwer umzusetzen sein, da er von anderen Faktoren, wie der Knappheit der Angebote und Qualifikationen sowie der sozialen Anerkennung von Tätigkeiten abhängig ist. Das alles sind jedoch nur relativ schwache Bedenken.

Wie anstrengend ist anstrengende Arbeit?

Die Tücken des Subjektivismus Der eigentliche Einwand gegen den Bezug auf Anstrengungen und Entbehrungen als Verdienstgrundlage besteht nämlich darin, dass unklar ist, wie subjektive Anstrengungen und Entbehrungen von einem unparteilichen Standpunkt aus für alle nachvollziehbar und akzeptierbar bewertet werden sollen. Anstrengungen und Entbehrungen sind subjektiv relativ. Ob jemand beispielsweise bei harter körperlicher Arbeit leidet, hängt auch ganz wesentlich davon ab, wie sensibel, fragil oder empfindlich er ist, was er gewöhnt ist, und ob diese Tätigkeit seinen Präferenzen, Gefühlen und Lebensvorstellungen entspricht. Was als Anstrengung und Entbehrung gilt, hängt zudem auch wesentlich ab von den Fähigkeiten der Person. Harte körperliche Arbeit wird einem gesunden, kräftigen, jungen Menschen leichter fallen als einem alten und kranken. Schließlich müssen Vor- und Nachteile gegeneinander aufgerechnet werden. Wie das allerdings gehen soll, ist ebenfalls unklar und strittig. So mag eine längere Ausbildung zwar auch einen gewissen Zeit- und Einnahmeverlust darstellen, aber andererseits bedeutet sie in der Regel auch ein »Bildungserlebnis«, das den Horizont erweitert und vielfältig geschätzte Qualifikationen vermittelt. Ob die Übernahme von Verantwortung bei hohen Entscheidungsträgern überhaupt psychologische Kosten verursacht und wie diese mit den psychologischen Gewinnen zu verrechnen sind, die solche Machtpositionen normalerweise auch mit sich bringen, ist kontrovers. Benötigt wird also ein objektives Kriterium zur Beurteilung und Messung subjektiver Entbehrung; eine solche intersubjektiv akzeptable Bewertungsskala ist jedoch nicht auszumachen.

Neben dieser Hauptschwierigkeit ergibt sich noch eine weitere Unannehmlichkeit, sollte dieses Verdienstkriterium angewandt werden (können). Eine Einkommensverteilung nach Anstrengung und Entbehrung führt zu kontraproduktiven Resultaten. Nach diesem Kriterium könnte die schwächste Person am unteren Ende der Leiter (von was auch immer) die größte Belohnung verdienen, weil sie sich am meisten bemüht und angestrengt hat. Manchmal sind wir geneigt, jenen Leuten besonderen Respekt zu zollen, die zum Erreichen einer bestimmten Position viel mehr Hindernisse überwinden mussten als andere. Das aber vernachlässigt den wichtigen Punkt, dass nur Kriterien, die auch zur Steigerung des Sozialprodukts tatsächlich etwas beitragen, aus der Perspektive aller Gesellschaftsmitglieder sinnvoll als Verdienstkriterien zur Verteilung ökonomischer Güter angesehen werden können. Bei Anstrengung und Entbehrung hingegen ist dies nicht ausreichend der Fall, weil die Entlohnung nur proportional zur subjektiv empfundenen Anstrengung und Entbehrung, aber unabhängig von dem tatsächlich geleisteten Beitrag zur gemeinsamen Güterproduktion gemessen wird. Dies könnte zu dem perversen ökonomischen Anreiz führen, lieber einer unproduktiveren, anstrengenderen und entbehrungsreicheren Arbeit nachzugehen, für die man nach dieser Auffassung mehr verdient, als einer den eigenen Fähigkeiten optimal entsprechenden, subjektiv leicht fallenden und Freude bereitenden Tätigkeit, die einen großen Beitrag zur gemeinsamen Produktion zu leisten vermag, aber nach dieser Auffassung ein geringeres Verdienst darstellt.

Wer leistet was? Der ideale Markt als Scheinlösung
Da Anstrengungen und Entbehrungen also kein allgemein akzeptables Verteilungskriterium bilden können, da sie zu subjektiv sind und falsche Leistungsanreize bieten, bleibt nur das Kriterium der geleisteten Beiträge zur gemeinsamen Güterproduktion als allgemeinverbindliche Verdienstgrundlage übrig. Nach dieser in der kapitalistischen Wirtschaft oft anzutreffenden Auffassung verdienen die Mitglieder der Produktionsgemeinschaft Belohnungen im Verhältnis zu ihrer Produktivität oder ihrem Zutun zum Wohle der sozialen Gemeinschaft. Dieses Verdienstkriterium objektiver Leistungen scheitert an gewichtigen Einwänden, von denen zwei genannt seien.

Eine Schwierigkeit besteht in der Unmöglichkeit, ein unparteiliches für alle gleichermaßen einsehbares und akzeptables Urteil über die inhaltliche Bewertung der von den einzelnen Mitgliedern geleisteten Beiträge zur gesellschaftlichen Güterproduktion zu erlangen. Der Wert eines Beitrags wird von verschiedenen Personen unterschiedlich eingeschätzt, je nach dem, welche Konzeption des Guten sie verfolgen. Hier bräuchte man eine objektive Werteskala. Aber da wir mit dem Liberalismus davon ausgehen, dass ein Pluralismus verschiedener gegeneinander stehender Konzeptionen des Guten unvermeidlich ist, ist eine solche objektive Skala zur Beurteilung der Beiträge nicht zu erwarten.

Als klassische Alternative bietet sich hier der ideale freie Markt als jene Institution an, die einen Bewertungsmaßstab produktiver Leistungen abgibt. Im idealen Markt werden Güter und produktive Tätigkeiten nach Marktpreisen bewertet, die durch das freie Spiel von Angebot und Nachfrage auf dem Tauschmarkt zustande kommen. Jede beteiligte Person erhält für ihre angebotenen produktiven Beiträge das, was diese den anderen wert sind. Die Äquivalenzbeziehung zwischen den getauschten Gütern und Leistungen garantiert eine »objektive Bewertung« auch dann, wenn die Beteiligten in ihren subjektiven Bewertungsmaßstäben nicht übereinstimmen.

Gegen den idealen Markt sprechen jedoch ebenfalls einige Einwände. Er ist erstens ideal und somit in der Realität nicht herstellbar. Also bedarf es zusätzlicher Maßnahmen, um die Nachteile des nicht-idealen Marktes zu kompensieren. Er lässt zweitens den Marktpreis von der Nachfrage abhängen. Damit wird der Wert der produktiven Leistungen durch Faktoren bestimmt, die moralisch zufällig sind, weil die Nachfrage nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat. Also bedarf es einer zusätzlichen Rechtfertigung des Mechanismus von Angebot und Nachfrage. Lässt sich eine solche geben, dann kann man den Individuen auch zumuten, dass der Wert ihrer Beiträge zum gesellschaftlichen Nutzen gemessen an der Nachfrage bestimmt wird, so wie wir von ihnen verlangen können, dass sie die Opportunitätskosten für ihre Entscheidungen tragen müssen. Die Nachfrage wird drittens auch wesentlich durch das Einkommen anderer bestimmt. Einkommen und Besitz haben kumulative Effekte: Wer mehr hat, hat auch größere Chancen, mehr und bessere Resultate zu erzielen, und kann – was hier wesentlich ist – die Nachfrage stark bestimmen. Insofern wäre es zirkulär, ein moralisches Verdienstkriterium für die Höhe von Einkommen selbst wieder durch das Kaufverhalten anderer Marktteilnehmer, das selbst unter anderem von der Kaufkraft ihres Einkommens stark abhängt, im Markt bestimmen zu lassen. Diese Einwände zeigen, dass der ideale Markt mit seinem Mechanismus von Angebot und Nachfrage kein präinstitutionelles moralisches Kriterium für Verdienst abzugeben vermag.

Eine andere Schwierigkeit besteht darin, dass die tatsächlich erbrachten produktiven Leistungen sich nicht eindeutig persönlichen Entscheidungen zuordnen lassen und damit gegen das Verantwortungsprinzip verstoßen. Das Beitragskriterium belohnt Anstrengung und Investitionen nur, insofern sie gewünschte Resultate hervorbringen. Aus purem Glück erreichte Beiträge werden nach dieser Norm ebenso belohnt. Darin liegt die Crux: Das Kriterium des Beitrags belohnt all jene Folgen unterschiedlicher Eigenschaften von Menschen (wie Intellekt, Willenskraft, Motivation, Energie, Mut, Ehrgeiz, die Fähigkeit etwas zu initiieren, zu schaffen und zu tun) genauso wie die ungleiche Begünstigung durch bloßes Glück (etwa durch unvorhersehbare oder nicht-intendierte Folgen und unvorhersehbare Veränderungen der Rahmenbedingungen). Verteidiger dieser Regel sehen darin die Freiheit und die Persönlichkeitsmerkmale respektiert, Kritiker hingegen eine moralisch arbiträre Verteilung von natürlichen Ausstattungen und sozialen Umständen, die in der Folge, falls sie nicht ausgeglichen werden, zu ungerechtfertigten weiteren Verteilungen von Gütern und Lasten führen. Eine produktive Leistung kann nur dann als geeignetes Kriterium für Verdienst gelten, wenn wir sicher sein können, dass Faktoren, für die die Person keine Verantwortung trägt, nicht wesentlich an dem Beitrag beteiligt sind. Da die Beiträge aber einerseits auch wesentlich durch die natürliche Ausstattung bestimmt werden, und andererseits deren Wert wesentlich durch die gesellschaftliche Nachfrage und das übrige Angebot bestimmt ist, hängt der Beitrag wesentlich von Faktoren außerhalb der Verantwortung der betreffenden Person ab, der er als Verdienst doch zugerechnet werden soll. Deshalb rechtfertigen produktive Leistungen noch keine größere als gleiche Güterzuteilung.

Diese Schwierigkeiten mit den Leistungskriterien verdienen auch deshalb betont zu werden, weil in unserer Gesellschaft oft Ergebnisse des freien Marktes, die sich aus den Mechanismen von Angebot und Nachfrage ergeben, mit moralischem Verdienst verwechselt werden. So neigen Akteure in der Marktwirtschaft psychologisch betrachtet dazu, die Kriterien der eigenen subjektiven Anstrengung und des Beitrags zum Gemeinwohl zu kombinieren, indem sie fälschlicherweise unterstellen, dass alle Ergebnisse immer belohnt werden und dass Anstrengungen immer zu gewünschten Ergebnissen führen. Fälschlicherweise neigen sie dazu, den Faktor Glück zu übersehen, zu vernachlässigen oder als im Prinzip gleich verteilt anzusehen.

Leistungsprinzip als Ausweichmanöver
Die gewöhnlich vorgebrachten Leistungskriterien werden als moralische Verdienstkriterien verstanden, die aber – was gerne übersehen wird – mit dem Prinzip der freien Marktwirtschaft in Konflikt geraten können. Deshalb ist es typisch, dass Manager und andere Spitzenverdiener zwar einerseits stets in öffentlichen Diskussionen die Marktwirtschaft vertreten und verteidigen, aber andererseits darunter nie nur den freien Markt unter dem »Gesetz« von Angebot und Nachfrage verstehen. Alle diese Verteidiger des freien Marktes als bestes Wirtschaftssystem rechtfertigen ihr eigenes Einkommen nämlich nie nur durch Angebot und Nachfrage – das tun sie höchstens, wenn es ihnen gerade zugute kommt. Sinkt die Nachfrage aber, schwenken sie sofort auf ein anderes nicht mit der Marktwirtschaft kongruentes Leistungsprinzip um, um ihr hohes Einkommen zu verteidigen, nämlich ihre vermeintliche höhere »Leistung«. Jedoch bleibt unklar, was darunter dann verstanden werden soll. Der eigene positive Beitrag zum Gemeinwohl kann es nicht sein, denn der müsste ja über den Mechanismus des idealen Marktes gemessen werden. So bleiben nur subjektive Anstrengung und subjektive Entbehrungen übrig. Die aber können aus den genannten Gründen keine objektiven Leistungskriterien darstellen. Die Manager müssen sich allerdings gar nicht erst zwischen Anstrengung oder Markt entscheiden – beide taugen nicht wirklich als Kriterien für Leistung. Vielmehr sollte die so genannte moderne Leistungsgesellschaft lieber ihre Fundamentalkategorie einer ernsthaften Überprüfung unterziehen.

Verdienst kann erst dann ein Verteilungskriterium sein, wenn man zuvor die Bedingungen zur Erlangung von Verdienst gleich verteilt hat, zumindest soweit das in den Kräften der Gesellschaft steht. Den konkurrierenden Individuen müssen die gleichen Möglichkeiten zur Erlangung allen Verdienstes, dessen sie fähig sind, gewährleistet werden. Die Gesellschaft muss also die Mittel und Chancen für ein selbstbestimmtes Leben gleich verteilen, in dem die Individuen nach ihren Konzeptionen des Guten leben können, soweit das mit der gleichen Möglichkeit für alle vereinbar ist, und in dem sie nach ihren selbstgewählten Vorstellungen ihre Fähigkeiten entwickeln können, um mit anderen darin zu konkurrieren. Nur unter diesen Bedingungen darf ihre Konkurrenz nach Fähigkeit oder Verdienst entschieden werden. Nicht Verdienst also ist die Verteilungsgrundlage, sondern die Präsumtion der Gleichheit und die Übernahme der eigenen Verantwortung bei echter Chancengleichheit. 



 
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